ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINUNGEN
§ 1 Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Anderslautenden Bezugsvorschriften unserer Käufer wird schon jetzt widersprochen. Geschäftsbedingungen unserer Käufer verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich verbindlich anerkannt haben.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Unser in Katalogen, Anzeigen und anderen Drucksachen enthaltenes Waren- und Leistungsangebot stellt lediglich eine Aufforderung zum Angebot (Auftrag) an den Kunden dar. Alle Produktbeschreibungen wie z.B. Abbildungen Zeichnungen, Maße und Gewichte sind nur ungefähr und unverbindlich. Dies gilt ebenso für die Preisangaben.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keinerlei Gewähr für fehlerhafte Angaben in z.B. unserer Homepage, unseren Werbeaktionen oder unseren Preis- und Informationsauszeichnungen in unserem Ladengeschäft übernommen wird.
3. Ein Auftrag des Kunden kann auch telefonisch durch uns oder unsere Mitarbeiter angenommen werden.
§ 3 Lieferumfang
Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
§ 4 Verpackung und Versand
1. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
2. Verpackungen werden Eigentum des Käufers und von uns berechnet. Porto- und
Versandpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlungsbedingungen bezüglich des Kaufpreises und der Entgelte für Nebenleistungen können bei Bestellungen mit uns/unseren zuständigen Mitarbeitern vereinbart werden.
2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung, die Annahme erfolgt stets nur
zahlungshalber. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
3. Verzugszinsen berechnen wir mit 3% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz, der an die Stelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank tritt. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
4. Befindet sich der Käufer nach wirksamer Mahnung oder wegen Nichteinhaltung eines vertraglich nach dem Kalender bestimmten Zahlungstermins i.S.d. § 285 Abs. 2S 1 BGB im Verzug, werden für jede weitere Mahnung 3,50.- Euro pauschal in Rechnung gestellt.
§ 6 Gewährleistung
Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Kaufgegenständen:
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Ablieferung.
2. Offensichtliche Mängel müssen uns zur Wahrung des Gewährleistungsanspruches unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden; zur Fristwahrung ist Absendung innerhalb der Frist ausreichend. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über die angemessenen Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des
Kaufpreises zu verlangen.
3. Die Kosten der Nachbesserung (bzw. Ersatzlieferung) werden gemäß § 476 a BGB von uns übernommen. Im Falle einer Rücksendung zwecks Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer im Hinblick auf die Versandkosten die von uns für die Lieferung benutzte Versandart zu wählen und die Versandkosten vorzustrecken; diese werden ihm bei berechtigter Reklamation zurückerstattet.
4. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, daß der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat; diese Vorschriften ergeben sich insbesondere aus der Betriebsanleitung und den separat beigefügten Wartungshinweisen.
5. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften daher nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
7. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche gemäß §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
8. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Für Schäden, die die Liefergegenstände auf dem Transport erleiden, haftet das mit dem Transport beauftragte Unternehmen. Sollte der Käufer nach dem Auspacken eine Beschädigung des Liefergegenstandes feststellen, auch wenn die äußere Verpackung nicht beschädigt ist, muß er diese sofort bei dem Transportunternehmen reklamieren und den Tatbestand aufnehmen lassen. Die Tatbestandsaufnahme muß gemacht werden, auch dann, wenn die Verpackung unbeschädigt und der Schaden erst zu Hause bzw. nach dem Auspacken festgestellt wurde. Erst nach Reklamation und Tatbestandsaufnahme bei dem Transportunternehmen sowie Mitteilung an uns kann der Käufer Ansprüche gegen uns geltend machen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Kaufgegenständen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur
Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
4. Der Käufer darf die Kaufgegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei
Pfändungen sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen über die Vorbehaltsware durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind.
Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Pforzheim.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller
Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig
ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen
Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
§ 9 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.